Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustoperation?

Mar 01, 2023
von Dr. med. Georg Noever

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Diese Frage stellen sich viele Frauen, die sich wegen zu kleiner oder zu grosser Brüste oder ausgeprägter Hängebrüste eine Operation wünschen. In welchen Fällen die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, können wir hier aufgrund unserer Erfahrung beantworten.

Kostenübernahme bei Brustvergrösserung oder Bruststraffung

Eine Brustvergrösserung oder eine Bruststraffung aus rein kosmetischen Gründen wird von der Grundversicherung nicht übernommen und ist keine Pflichtleistung. In folgenden Fällen kann ein Gesuch für eine Kostenübernahme gestellt werden:

  • Korrektur aufgrund einer Erkrankung, wie z.B. einer Amputation als Folge einer Krebserkrankung
  • Entwicklungsstörung, wie dem Poland-Syndrom

Leider haben wir bei deutlichen Asymmetrien und ganz kleinen Brüsten die Erfahrung gemacht, dass die Kosten so gut wie nie übernommen werden. Auch Schlupfwarzenkorrekturen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Bei all diesen Fällen stehe die Ästhetik und nicht die Gesundheit im Vordergrund, argumentieren die Kassen.

In der Schweiz gibt es bei einigen Krankenkassen Zusatzversicherungen für ästhetische Operationen. Die Kosten werden jedoch auch dann nur unter bestimmten Bedingungen übernommen.

Kostenübernahme bei Brustverkleinerung

Eine Brustverkleinerung ist ebenfalls keine Pflichtleistung, die über die Grundversicherung gedeckt ist. Jedoch werden auf Antrag die Kosten von der Krankenkasse übernommen, sofern ganz bestimmte Voraussetzungen sind:

  • Grundsätzlich müssen dokumentierte Beschwerden und nicht ästhetische Probleme Grund für das Kostenübernahmegesuch sein
  • Die Problematik muss einen Krankheitswert haben, der nachweisbar ist. Die Krankenkasse beurteilt nicht die sichtbare Grösse der Brust, sondern ob die zu grosse Brust gesundheitliche Probleme wie Rücken- oder Nackenschmerzen verursacht. Dies bedeutet, dass schon über längere Zeit erfolglos eine konservative Behandlung der geklagten Beschwerden durchgeführt wurde. Dieser Nachweis muss anhand von Behandlungsprotokollen der behandelnden Physiotherapeuten und Ärzte nachgewiesen werden.
  • Desweiteren wird gefordert, dass die Patientin normalgewichtig ist (BMI > 25). Deshalb müssen im Antrag auch Angaben zur Körpergrösse, dem aktuellen Körpergewicht und der BH Grösse gemacht werden
  • Aufgrund einer Fotodokumentation muss vom behandelnden Arzt aufgezeigt werden, dass das geschätzte operativ entferne Brustgewebe mind. 500 g pro Seite beträgt und danach eine proportionierte Brustgrösse vorliegt.

Wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, kann ein Kostengutsprachegesuch mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden. Die Entscheidung liegt beim Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse und ist somit ein Ermessensentscheid, der bei einer offensichtlich schlecht begründeten Ablehnung immer noch angefochten werden kann.

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Eine Brust-OP im Breast Atelier: Qualitätschirurgie zum transparenten Fixpreis

Das Ärzteteam des Breast Ateliers besteht aus Spezialärzten mit mehrjähriger Berufserfahrung, die unter der medizinischen Aufsicht von Dr. med. Cédric A. George, dem Gründer der weit über die Landesgrenzen hinweg renommierte Klinik Pyramide, stehen. Sein Zentrum für Plastische Chirurgie, das heute zu den Marktführern in der Schweiz gehört, hat in der plastisch wiederherstellenden und ästhetischen Chirurgie die Standards hinsichtlich Qualität und Seriosität gesetzt.

Unter dem Patronat der Klinik Pyramide werden diese Standards im Breast Atelier auch einem breiteren Publikum zugänglich. Garanten für die Qualitätschirurgie sind unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie.


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